Entschuldigung bei Krankheit oder Fehlzeit

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler aller Klassen für ihre Fehlzeiten grundsätzlich entschuldigt werden müssen.

Eine Entschuldigung muss schriftlich am besten über das entsprechende Formular (siehe Anlage) oder auf einem sauberen Blatt (mind. DIN A5) unter Angabe von Name, Klasse, Datum und Grund des Versäumnisses sowie der Unterschrift der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Eine telefonische Entschuldigung muss zusätzlich am Krankheitstag erfolgen und ist grundsätzlich ab 7:15 Uhr möglich, es muss aber eine schriftliche Entschuldigung, spätestens drei Tage nach der Fehlzeit, folgen. Eine schriftliche Entschuldigung ist auch bei stundenweiser Fehlzeit (z. B. Fehlen in der ersten Stunde) notwendig.

Damit es keine Probleme gibt sollten Sie bei Krankheit Ihres Kindes deshalb folgendermaßen verfahren:

  1. Anruf in der Schule und telefonische Entschuldigung ab 7:15 Uhr bis spätestens 8:15 Uhr
  2. Schriftliche Entschuldigung bis spätestens 3 Tage nach Erkrankung im Sekretariat oder bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer. Bitte unbedingt unterschreiben!
  3. Bei einer ärztlichen Bescheinigung ist keine schriftliche Entschuldigung notwendig.

Entschuldigungsformular

Unterrichtsbefreiung

Eine Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise während der Schulzeit ist nach der Schulbesuchsverordnung in Baden-Württemberg generell nicht möglich. Planen Sie deshalb Ihren Urlaub bitte in den Ferienzeiten.

Eine Freistellung aus familiären Gründen (Todesfall, Kuren, religiöse Anlässe etc.) ist nur über den Klassenlehrer und/oder Schulleitung möglich. Ein entsprechendendes Formular kann im Sekretariat geholt werden. Bitte beachten Sie, dass bei unerlaubtem Fernbleiben vom Unterricht und Antritt einer Reise ein Bußgeldbescheid erfolgen kann.